MUSiNEST Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Stand: 17. August 2026

Inhaltsübersicht

1. Geltungsbereich der AGB

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen MUSiNEST Babysitting-Pool / Gudrun Stadlbauer-Mtetwa (nachfolgend bezeichnet auch als "Anbieter") und dem nachfolgend als "Kunde" bezeichneten Erwerber der Produkte des Anbieters gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als "AGB").
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Familien / Eltern / Erziehungsberechtigte, die den MUSiNEST Babysitting-Pool nutzen. Der MUSiNEST Babysitting-Pool ist ein Angebot von Musivana Familie und dient der Unterstützung von Familien bei der Suche nach geeigneter, vertrauenswürdiger und kindgerechter Kinderbetreuung im Familienkontext. Mit der Anmeldung zum MUSiNEST Babysitting-Pool, dem Abschluss einer Mitgliedschaft oder der Buchung eines Betreuungseinsatzes erkennen Familien diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch nicht wenn der Anbieter seine Leistung widerspruchslos erbringt, es sei denn, der Anbieter stimmt der Geltung der abweichenden Bedingungen des Kunden ausdrücklich zu.
  4. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung von männlichen und weiblichen Sprachformen verzichtet.
  5. "Verbraucher" im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  6. Unabhängig von den in den AGB verwendeten Begrifflichkeiten, wie beispielsweise "Anbieter", bestimmt sich die rechtliche Einordnung des Vertrages sowie die anwendbaren gesetzlichen Regelungen stets nach den gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Vertragsarten. Diese AGB schränken die gesetzlichen Definitionen und Regelungen in keiner Weise ein.
  7. Ein Anspruch auf einen bestimmten Babysitter:in oder auf jederzeitige Verfügbarkeit besteht jedoch nicht.
  8. Die Nutzung des MUSiNEST Babysitting-Pools setzt eine Anmeldung der Familie und den Abschluss einer Mitgliedschaft voraus. Die Familie verpflichtet sich, alle für Vermittlung, Buchung, Abrechnung und sichere Betreuung erforderlichen Angaben vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß zu machen. Dazu können insbesondere folgende Angaben gehören: Name und Kontaktdaten der Eltern oder Erziehungsberechtigten, Rechnungsadresse, Name, Alter und Anzahl der zu betreuende Kinder, gewünschter Betreuungsort, gewünschte Betreuungszeiten, besondere Bedürfnisse des Kindes oder der Kinder, gesundheitliche Hinweise, Allergien oder Medikamente, relevante familiäre Rahmenbedingungen, Erwartungen an die Betreuung. Änderungen wichtiger Informationen sind MUSiNEST und der jeweiligen Babysitter:in sofort mitzuteilen.
  9. Für die Nutzung des MUSiNEST Babysitting-Pools ist ein monatlicher Mitgliedsbeitrag gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten. Es gilt der bei Abschluss der Mitgliedschaft vereinbarte Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag berechtigt die Familie zur Nutzung des MUSiNEST Babysitting-Pools, insbesondere zur Anfrage und Buchung von Babysitter:innen nach Verfügbarkeit. Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig davon zu entrichten, ob und in welchem Umfang im jeweiligen Monat tatsächlich Betreuungseinsätze gebucht werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird der Mitgliedsbeitrag monatlich im Voraus fällig.

2. Allgemeine Hinweise zu Angeboten und Buchungen

  1. Die Präsentation und Bewerbung von Dienstleistungen auf den Webseiten des Anbieters sowie in digitalen oder gedruckten Informationsmaterialien stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zur Buchung der dargestellten Dienstleistungen abzugeben.
  2. Die Kunden sind verantwortlich, dass die von ihnen bereitgestellten Angaben zutreffend sind und etwaige Änderungen dem Anbieter mitgeteilt werden, wenn sie zu dessen Vertragserfüllung erforderlich sind. Insbesondere haben die Kunden sicher zu stellen, dass die angegebenen E-Mail-, Betreuungsadresse zutreffend sind und etwaige Empfangsverhinderungen, die Kunden zu vertreten haben, entsprechend berücksichtigt werden (z. B. durch Kontrolle des Spamordners der verwendeten E-Mail-Software).
  3. Die Kunden werden gebeten die Hinweise im Rahmen des Buchungsprozesses sorgfältig zu lesen und zu beachten sowie bei Bedarf die vorhandenen Unterstützungsfunktionen ihrer Soft- und Hardware zu verwenden (z. B. Vergrößerungs- oder Vorlesefunktionen). Erforderliche Angaben werden vom Anbieter als solche für den Kunden angemessen erkennbar gekennzeichnet (z. B. durch optische Hervorhebung und/oder Sternchen-Zeichen). Bis zum Absenden der Buchung können die Kunden ihre Eingaben jederzeit ändern und einsehen sowie im Buchungsprozess zurückgehen oder den Buchungsvorgang insgesamt abbrechen. Hierzu können die Kunden die ihnen bereitstehenden und üblichen Funktionen ihrer Software und/oder des Endgerätes verwenden (z. B. die Vor- und Zurücktasten des Browsers oder Tastatur-, Maus und Gestenfunktionen bei Mobilgeräten). Ferner können unerwünschte Eingaben durch Abbruch des Buchungsvorgangs korrigiert werden.

3. Vertragsschluss und Betreuungseinsätze

  1. Die Registrierung im MUSiNEST Babysitting-Pools erfolgt durch das Ausfüllen und Absenden des Online-Anmeldeformulars. Mit der Anmeldung gibt die Familie ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Mitgliedschaft bei MUSiNEST ab. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme durch MUSiNEST zustande. Diese erfolgt in der Regel durch eine Bestätigung per E-Mail sowie die Freischaltung des Benutzerkontos. Nach erfolgreicher Mitgliedschaft können Familien ihren individuellen Betreuungsbedarf im MUSiNEST Babysitting-Pool bekannt geben. MUSiNEST übernimmt anschließend das persönliche Matching und schlägt eine passende MUSiNEST Babysitter:in vor. Ein Anspruch auf die Vermittlung einer bestimmten Babysitter:in oder auf eine Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht nicht. Die Durchführung eines Betreuungseinsatzes setzt voraus, dass sowohl die Familie als auch die vorgeschlagenen Babysitter:in dem Matching-Logic-Prozesses zustimmen. MUSiNEST schuldet keinen Vermittlungserfolg. Die Vermittlung erfolgt nach Verfügbarkeit geeigneter Babysitter:innen sowie unter Berücksichtigung der angegebenen Anforderungen der Familie.
  2. Betreuungseinsätze werden ausschließlich über den MUSiNEST Babysitting-Pool angefragt, vermittelt und gebucht. Ein Betreuungseinsatz gilt erst dann als verbindlich gebucht, wenn er von MUSiNEST und der jeweiligen Babysitter:in bestätigt wurde. Für Betreuungseinsätze wird ein Betreuungshonorar gemäß der jeweils gültigen Preisliste verrechnet.
  3. Der Anbieter nimmt das Buchungsanfrage des Kunden nach Abschluss des MUSiNEST Matching-Logic-Prozesses an, indem der Betreuungseinsatz im persönlichen Profil des Kunden im Babysitting-Pool als bestätigt ausgewiesen wird. Die Bestätigung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Buchungsanfrage. Die Annahmefrist beginnt mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs durch den Kunden und endet mit Ablauf ihres letzten Tages. Nimmt der Anbieter die Buchungsanfrage des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht an, wird die Buchungsanfrage nicht innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Eingang als „angenommen" im persönlichen Profil des Kunden ausgewiesen, kommt keine verbindliche Betreuungsvereinbarung für den jeweiligen Betreuungseinsatz zustande.

4. Vertragstext und Vertragssprache

  1. Der Anbieter speichert den Vertragstext (insbesondere die Buchungsdaten, Produktangaben, Preise, diese AGB sowie sonstige gesetzlich vorgeschriebene Pflichtinformationen) und stellt ihn dem Kunden in Textform, per E-Mail oder spätestens der Erbringung der bestellten Leistung, zur Verfügung.
  2. Sofern Kunden ein Kundenkonto angelegt haben, können sie die in ihrem Kontobereich aufgegebenen Buchungen einsehen. Der vollständige Vertragstext ist im Kontobereich nicht zugänglich.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch, Verträge können in dieser Sprache geschlossen werden.

5. Stornierungsbedingungen für Dienstleistungen

  1. Der Kunde kann eine gebuchte Dienstleistung vor Leistungsbeginn stornieren. Die Stornierung muss in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail. Maßgeblich für die Berechnung eventuell anfallender Stornokosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Anbieter. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
  2. Die Stornierungsbestimmungen berühren nicht die gesetzlichen Rechte von Kunden, die Verbraucher sind, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu widerrufen oder anderweitig zu beenden. Gesetzlich zwingende Rechte der Verbraucher bleiben von den Stornierungsbestimmungen unberührt.
  3. Sofern die Parteien keine abweichenden Vereinbarungen treffen, gelten für Verbraucher folgende Stornierungsregelungen, wobei dem Verbraucher der Nachweis vorbehalten bleibt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist:

    Mitgliedschaft Paket EASY und FLEX:

    1. Stornierungen bis mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn sind kostenfrei.
    2. Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung berechnet.
    3. Bei Stornierungen weniger als 4 Stunden vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt beträgt die pauschale Entschädigung 100 % der vereinbarten Vergütung zzgl. angefallener Fahrtkosten.

    Mitgliedschaft Paket PLUS:

    1. Stornierungen bis mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn sind kostenfrei.
    2. Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung berechnet.
    3. Bei Stornierungen weniger als 4 Stunden vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt beträgt die pauschale Entschädigung 75 % der vereinbarten Vergütung zzgl. angefallener Fahrtkosten.
  4. Die vorgenannten Pauschalen berücksichtigen insbesondere den Umstand, dass der für den Verbraucher reservierte Termin in der Regel kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann und dadurch ein Verdienstausfall entsteht. Dies geschieht, weil die reservierte Zeit nicht anderweitig genutzt werden konnte, vorbereitungs- oder materialbedingte Auslagen entstanden sind oder Fremdleistungen bereits beauftragt wurden. Zusätzlich zu den genannten Pauschalen kann ein darüber hinaus gehender Schaden geltend gemacht werden, wenn dieser entstanden ist und vom Anbieter nachgewiesen wird. Die Stornierungsregelungen berühren nicht die gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts- oder sonstigen Rechte des Verbrauchers, sich vom Vertrag zu lösen.
  5. Erfolgt eine Stornierung zu einem Zeitpunkt, zu dem der Anbieter bereits mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen hat, schuldet der Kunde die anteilige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie den Ersatz nachweisbarer Auslagen, soweit diese im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstanden und nicht anderweitig vermeidbar waren. Bei pauschal vereinbarten Vergütungen erfolgt die Berechnung nach dem Verhältnis zwischen dem bereits erbrachten Leistungsumfang und dem vertraglich vereinbarten Gesamtumfang.
  6. Ein kostenfreier Storno ist möglich, wenn unvorhersehbare, schwerwiegende Umstände eintreten, die eine Teilnahme für den Kunden nachweislich unzumutbar machen. Dies gilt auch für gut begründete Ausnahmefälle im engsten Familienkreis des Kunden, wenn die Situation dessen kurzfristige persönliche Anwesenheit zwingend erfordert. Als solche Umstände kommen insbesondere medizinische Notfälle mit stationärer oder intensivmedizinischer Behandlung, schwere Unfallverletzungen oder Todesfälle sowie erhebliche Sachschäden durch Feuer, Naturereignisse oder Verkehrsunfälle am Veranstaltungstag in Betracht. Für die Anerkennung eines kostenfreien Stornos ist innerhalb angemessener Frist ein geeigneter Nachweis vorzulegen. In der Regel beträgt diese Frist 7 Werktage.

6. Mitgliedschaft

  1. Als "Mitgliedschaft" wird der regelmäßige Bezug von Leistungen durch "Mitglieder" (wie Kunden im Rahmen von Dienstleistungsverträgen bezeichnet werden) im Rahmen einer laufenden Vertragsbeziehung (auch bezeichnet als "Mitgliedschaftsvertrag") über einen festgelegten Zeitraum hinweg (auch bezeichnet als "Bezugszeitraum") verstanden.
  2. Ein Mitgliedschaftsvertrag verpflichtet den Anbieter zur Lieferung der von dem Mitgliedschaftsvertrag umfassten Leistungen oder Vornahme sonstiger Handlungen zu den vereinbarten Zeitpunkten oder Intervallen und innerhalb des vereinbarten Bezugszeitraums. Die Details zu den einzelnen Dienstleistungsverträgen werden jeweils bei deren jeweiligen Angeboten angegeben.
    1. Mitgliedschaft PLUS - Die Mitgliedschaft PLUS hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten.
    2. Mitgliedschaft EASY - Die Mitgliedschaft EASY hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten.
    3. Mitgliedschaft FLEX - Die Mitgliedschaft FLEX hat keine Mindestlaufzeit.

    Die jeweils geltenden Mitgliedsbeiträge, Betreuungspreise und sonstigen Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisübersicht.

  3. Die Kündigung wirkt für die Zukunft. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird und der Vertrag endet, erfolgen keine weiteren Leistungen im Rahmen der Mitgliedschaft.
  4. Mitgliedschaften werden jeweils zu Beginn des Bezugszeitraums im Voraus abgerechnet.
  5. Das Mitglied teilt dem Anbieter Änderungen der Betreuungsadresse unverzüglich mit und ist andernfalls für Dienstleistungshindernisse aufgrund der unterbliebenen Mitteilung verantwortlich.
  6. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages bleibt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorbehalten.
  7. Mitgliedschaftsverträge können in Textform per E-Mail gekündigt werden.
  8. Sofern beim jeweiligen Angebot nicht abweichend geregelt, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
  9. Bei der Mitgliedschaft PLUS ist die ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit von sechs Monaten möglich.
  10. Bei der Mitgliedschaft EASY ist die ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit von drei Monaten möglich.
  11. Bei der Mitgliedschaft FLEX besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Es gilt die unter Punkt g) genannte allgemeine Kündigungsfrist.

7. Laufzeit, Kündigung und Verlängerung von Dienstleistungsverträgen

  1. Die Dienstleistung wird als fortlaufende Leistung über einen längeren Zeitraum auch in regelmäßig wiederkehrenden Intervallen erbracht (Dauerschuldverhältnis) und kann von jeder Vertragspartei ordentlich gekündigt werden. Die jeweilige Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Mitgliedschaftsmodell gemäß dem Abschnitt „Mitgliedschaft" dieser AGB. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
  2. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit wird der Dienstleistungsvertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, sofern er nicht von einer der Parteien gekündigt wird.
  3. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist gesondert auf die Kündigungsmöglichkeit und die ansonsten eintretende Fortsetzung des Vertragsverhältnisses hinzuweisen.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn i) der Kunde vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet, ii) erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden ausbleiben und hierdurch die Leistungserbringung wesentlich erschwert oder unmöglich wird, iii) der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder sich in erheblicher Weise vertragswidrig verhält oder iv) die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände im Sinne dieser AGB unmöglich oder unzumutbar wird.
  5. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen des Anbieters anteilig und angemessen zu vergüten. Wurden Vergütungen im Voraus bezahlt, erfolgt eine anteilige Rückerstattung für Leistungen, die aufgrund der außerordentlichen Kündigung nicht mehr erbracht werden. Im Falle einer ordentlichen Kündigung richtet sich die Vergütung nach dem vereinbarten Abrechnungs- oder Vertragszeitraum. Bereits vorausbezahlte Vergütungen werden nur dann anteilig erstattet, wenn der Vertrag keine Mindestlaufzeit vorsieht und der Kunde den Vertrag vor Ablauf des vorausbezahlten Zeitraums ordentlich kündigen kann. Im Übrigen besteht bei ordentlicher Kündigung kein Anspruch auf anteilige Erstattung, sofern der Kunde eine bestimmte Vertragslaufzeit oder einen vergünstigten Vorauszahlungszeitraum gewählt hat und diese Laufzeit fortgesetzt werden kann.
  6. Die Kündigungsregelungen berühren nicht die gesetzlichen Rechte von Kunden, die Verbraucher sind, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu widerrufen oder anderweitig zu beenden. Gesetzlich zwingende Rechte der Verbraucher bleiben von den Kündigungsregelungen unberührt.

8. Kundenkonto

  1. Der Anbieter stellt den Kunden ein Kundenkonto zur Verfügung. Innerhalb des Kundenkontos werden den Kunden Informationen über die Buchungen und ihre beim Anbieter gespeicherten Kundendaten zur Verfügung gestellt. Die im Kundenkonto gespeicherten Informationen sind nicht öffentlich.
  2. Die Kunden sind verpflichtet, im Kundenkonto wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die Angaben an Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse anzupassen, soweit dies erforderlich ist (z. B. die geänderte E-Mail-Adresse im Falle eines Wechsels oder die geänderte Wohnanschrift vor einer Buchung). Kunden sind für eventuelle Nachteile, die aufgrund fehlerhafter Angaben entstehen, verantwortlich.
  3. Kunden sind für ihre Kundenkonten im Rahmen ihres Einflussbereiches und soweit ihnen die Verantwortung zumutbar ist, verantwortlich. Es obliegt den Kunden, bei der Benutzung von Zugangsdaten zum Kundenkonto größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Die Kunden sind verpflichtet, den Anbieter umgehend zu informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von Zugangsdaten hat und/oder das Kundenkonto missbraucht.
  4. Das Kundenkonto darf nur nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Vorschriften zum Schutz von Rechten Dritter, und nach Maßgabe der AGB des Anbieters mittels der durch den Anbieter bereitgestellten Zugriffsmasken und anderen technischen Zugriffsmöglichkeiten genutzt werden. Eine andere Art der Nutzung, insbesondere durch externe Software, wie z. B. Bots oder Crawler, ist untersagt.
  5. Wenn Kunden in ihrem Kundenkonto Inhalte oder Informationen speichern, teilen oder anderweitig veröffentlichen, tragen sie die Verantwortung für diese Inhalte. Zu diesen Inhalten zählen, abhängig von technischen Möglichkeiten, beispielsweise Texte, Bilder und Angaben zu Personen. Der Anbieter macht sich die Inhalte der Kunden nicht zu eigen und identifiziert sich nicht mit diesen Inhalten. Er behält sich jedoch das Recht vor, bei Anzeichen für rechtliche Probleme oder Gefahren für Dritte notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen basieren auf sorgfältig ausgewählten Kriterien. Ziel ist es, sicherzustellen, dass jede Aktion gerechtfertigt ist. Es wird geprüft, ob eine Maßnahme notwendig ist, um das Problem zu lösen oder die Gefahr abzuwenden. Zudem wird bewertet, ob die Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Problems oder der Gefahr steht. Ferner wird darauf geachtet, dass sie mit der nötigen Sorgfalt und nach einer gründlichen Bewertung aller relevanten Informationen und Umstände getroffen wird. Schließlich muss die Maßnahme auf einer objektiven und unvoreingenommenen Einschätzung der Situation beruhen. Die möglichen Maßnahmen umfassen das Löschen der betreffenden Inhalte, Aufforderungen zur Stellungnahme oder Korrektur, Verwarnungen, rechtliche Schritte oder sogar Hausverbote. Bei der Entscheidung über diese Maßnahmen nimmt der Anbieter die Erfordernisse der Situation, die Rechte und Interessen aller Beteiligten sorgfältig in Betracht. Besonders die Grundrechte der Kunden werden berücksichtigt, um eine faire und gerechte Lösung zu gewährleisten.
  6. Kunden können das Kundenkonto jederzeit kündigen. Der Anbieter kann das Kundenkonto jederzeit mit einer angemessenen Frist, die in der Regel zwei Wochen beträgt, kündigen. Die Kündigung muss für den Kunden zumutbar sein. Der Anbieter behält sich die Kündigung aus außerordentlichen Gründen vor.
  7. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung stehen das Kundenkonto und die im Kundenkonto gespeicherten Informationen dem Kunden nicht mehr zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seine Daten bei der Kündigung des Kundenkontos zu sichern.

9. Informationen zu Preisen und Sonderkosten

Alle Preisangaben verstehen sich, vorbehaltlich anderslautender Angaben, als Gesamtpreise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.).

  1. Die Mindestbuchungsdauer beträgt 2 Stunden. Grundlage der Abrechnung ist die verbindlich gebuchte Betreuungszeit. Endet ein Betreuungseinsatz auf Wunsch der Familie vor dem vereinbarten Buchungsende, bleibt die gebuchte Betreuungszeit vollständig verrechenbar. Dauert der Betreuungseinsatz länger als vereinbart, werden zusätzliche Betreuungszeiten in 30-Minuten-Schritten verrechnet. Jede begonnene 30-Minuten-Einheit wird als volle halbe Stunde verrechnet. Zusätzlich zum Betreuungshonorar können gesondert vereinbarte Kosten anfallen, etwa Fahrtkosten, Spesen oder besondere Aufwendungen, sofern diese vorab vereinbart wurden.

10. Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen

  1. Die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge und Betreuungseinsätze erfolgt durch MUSiNEST/Gudrun Stadlbauer-Mtetwa. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Eine Zahlungspflicht für nicht erbrachte Betreuungseinsätze besteht nur, sofern dies in diesen AGB, insbesondere im Rahmen der geltenden Stornierungs- und Ausfallregelungen, ausdrücklich vorgesehen ist.
  3. Beim Einsatz von Finanzinstituten und anderen Zahlungsdienstleistern, gelten im Hinblick auf die Bezahlung zusätzlich die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der Zahlungsdienstleister. Kunden werden gebeten diese Regelungen und Hinweise als auch Informationen im Rahmen des Bezahlungsvorgangs zu beachten. Dies insbesondere, weil die Zurverfügungstellung von Zahlungsmethoden oder der Ablauf des Zahlungsverfahrens auch von den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Finanzinstituten und Zahlungsdienstleister abhängig sein können (z. B. vereinbarte Ausgabelimits, ortsbeschränkte Zahlungsmöglichkeiten, Verifizierungsverfahren, etc.).
  4. Der Kunde sorgt dafür, dass er die ihm obliegenden Voraussetzungen erfüllt, die zur erfolgreichen Bezahlung mittels der gewählten Zahlungsart erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere die hinreichende Deckung von Bank- und anderen Zahlungskonten, Registrierung, Legitimierungen und Autorisierung bei Bezahldiensten sowie die Bestätigung von Transaktionen.
  5. Sollte eine Zahlung aufgrund mangelnder Deckung des Kontos des Kunden, Angabe einer falschen Bankverbindung oder eines unberechtigten Widerspruchs des Kunden nicht durchgeführt oder zurückgebucht werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Gebühren, sofern er die fehlgeschlagene oder rückabgewickelte Buchung zu verantworten hat und im Fall einer SEPA-Überweisung rechtzeitig über die Überweisung informiert wurde (sogenannte "Pre-Notification").
  6. SEPA-Lastschriftverfahren — Mit der Abgabe der Bestellung erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat. Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats wird der Anbieter berechtigt, die Zahlungstransaktion einzuleiten, wodurch das Bankkonto des Kunden automatisch belastet wird. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als "Pre-Notification"). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden und kann z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB erfolgen. Die Frist für die Vorabankündigung über das Datum der Belastung des Bankkontos beträgt 5 Tage (bezeichnet als "Pre-Notification-Frist"). Der Rechnungsbetrag wird nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Die Kontobelastung erfolgt vor Versand der Ware, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist.
  7. Kosten, die durch Mahnung fälliger Forderungen entstehen, werden den Kunden in Rechnung gestellt. Den Kunden bleibt der Nachweis keiner, bzw. geringerer Kosten vorbehalten.
  8. Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere durch das Gesetz bestimmte Folgen und Kosten bei den säumigen Kunden geltend zu machen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus. Zu den Verzugsschäden gehören Kosten der Rechtsdurchsetzung, wie z. B. Kosten für Rechtsberatung, Mahnverfahren oder Inkasso.

11. Widerrufsbelehrung

  1. Die Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Anbieters. Die Kunden werden hierzu entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert.
  2. Die Regelungen dieser AGB schränken die gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs-, Gewährleistungs- und Mängelrechte sowie sonstige zwingende Rechte des Kunden sowie seine diesbezüglichen Zahlungs- und sonstigen Ansprüche nicht ein und gelten gegenüber diesen nachrangig.
  3. Kunden haben bei Abschluss der MUSiNEST-Mitgliedschaft im Fernabsatz das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts genügt eine eindeutige Erklärung gegenüber MUSiNEST.
  4. Verlangt die Familie ausdrücklich, dass MUSiNEST bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, insbesondere mit der Freischaltung des Zugangs zum MUSiNEST Babysitting-Pool oder dem Beginn des MUSiNEST-Matchings, kann im Falle eines Rücktritts ein anteiliges Entgelt für die bis dahin bereits erbrachten Leistungen verrechnet werden.
  5. Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur dann vor Ablauf der Rücktrittsfrist, wenn der Kunde dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis genommen zu haben.

12. Gewährleistung und Haftung

  1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) und Haftung für sonstige Schlechtleistung bestimmen sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
  2. Der Anbieter trägt keine Gewähr für die Internetverbindung des Kunden, die vom Kunden eingesetzte Soft- und Hardware sowie etwaige durch sie verursachten Störungen der Vertragsbegründung oder -durchführung zwischen dem Kunden und Anbieter.
  3. Der Anbieter haftet auf Schadensersatz unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Anbieter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten) oder im Fall vereinbarter Garantieversprechen. In diesem Fall haftet der Anbieter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen und erwartbaren Schaden. Der Anbieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehend genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistung und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung des Anbieters.
  4. Die Einschränkungen der Gewährleistungs- und Haftungspflichten sowie Verkürzung diesbezüglicher Fristen gelten nicht für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche der Kunden, für Leistungen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, sowie für bestehende Aktualisierungspflichten im Fall von Verträgen über digitale Produkte.

13. Änderung der AGB

  1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB im Falle von Dauerschuldverhältnissen (d. h. über einen längeren Zeitraum laufenden Verträgen, in deren Rahmen Leistungen und/oder Gegenleistungen erbracht werden), jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in den folgenden Fällen zu ändern:
    1. Wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
    2. Wenn die Änderung dem Anbieter dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
    3. Wenn völlig neue Dienstleistungen oder Dienstleistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Beschreibung in den AGB erfordern;
    4. Wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Kunden ist.
  2. Im Falle von Kunden, die Unternehmer sind, können Änderungen auch neben den genannten Fällen vorgenommen werden, sofern sie für den Kunden zumutbar, angemessen und sachlich gerechtfertigt sind.
  3. Der Anbieter wird die geänderten AGB mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Kunden beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse senden. Wenn ein Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail gegen die neuen AGB Widerspruch erhebt, gelten die geänderten AGB als vom Kunden akzeptiert. Mit der Benachrichtigung über die Änderung wird der Anbieter die Kunden über die Folgen einer Nichtanfechtung informieren. Die Kunden können den geänderten AGB auch durch ausdrückliche Zustimmung zustimmen.

14. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

15. Schlussbestimmungen

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, sofern dieser Unternehmer ist, und dem Anbieter, unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Der Gerichtsstand ist Graz.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.